ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. Allgemeines

Maßgebliche Vertragsgrundlage für den vom Unternehmer auszuführenden Auftrag des Verbrauchers sind vorrangig individuelle Vereinbarungen sowie nachrangig die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle Vertragsabreden sollen schriftlich, in elektronischer Form (§ 126a BGB) oder in Textform (§ 126b BGB) erfolgen.

II. Angebote und Unterlagen

Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenanschläge oder andere Unterlagen des Unternehmers dürfen ohne seine Zustimmung weder vervielfältigt oder geändert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind die Unterlagen einschl. Kopien unverzüglich an den Unternehmer herauszugeben. Bei von ihm verschuldeter Unmöglichkeit der Herausgabe haftet der Verbraucher auf Schadensersatz.

III. Preise

Für vom Auftragnehmer angeordnete Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet. Die Berechnung setzt voraus, dass der Auftragnehmer spätestens im Zeitpunkt der Beauftragung oder des Beginns der entsprechenden Arbeit dem Auftraggeber die erhöhten Stundensätze mitgeteilt hat.

Soweit erforderlich, werden Strom-, Gas-, Wasser- oder Abwasseranschluss dem Unternehmer unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Soweit keine anders lautenden Vereinbarung getroffen wurde trägt die Verbrauchskosten der Auftraggeber.

Bei Preis- und Kostenerhöhung zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Ausführungstermin sind wir berechtigt, eine entsprechende angemessene Preisberichtigung vorzunehmen, sofern zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Ausführungstermin ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt.

IV. Ausführungsfristen / Leistungsumfang

Die Firma AGT Gebäudetechnik GmbH wird die Leistungen in ihre Ablaufpläne eintakten; die Ausführung zu einer bestimmten Zeitpunkt ist nicht geschuldet, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Der Leistungsumfang der Fimra AGT Gebäudetechnik GmbH beschränkt sich auf die im Vertrag vereinbarten Leistungen, Mengen und Massen. Darüber hinausgehende Leistungen sind nicht geschuldet. Werden vom Kunden weitere Leistungen geforderte oder ergibt sich, dass weitere Leistungen notwendig sind, stellen diese Mehrleistungen dar, welche gesondert zu vergüten sind.

V. Baufreiheit / Zugang / Hinweispflicht

Der Kunde ist verpflichtet, die notwendige Baufreiheit zu gewährleisten und insbesondere den Zugang zum Bauvorhaben zu gewähren. Der Kunde ist ferner verpflichtet, auf Besonderheiten am Objekt, welche im Bauablauf erheblich sind, so zeitig wie möglich und insbesondere vor Beginn der Arbeiten schriftlich hinzuweisen.

VI. Abnahme

Eine förmliche Abnahme wird nicht vereinbart. Für die Abnahme der Leistungen ist es ausreichend, dass die Firma AGT Gebäudetechnik GmbH diese vertraglich vereinbarten Arbeiten fertiggestellt hat, diese frei von wesentlichen Mängeln sind und der Kunde diese in Gebrauch nimmt.

VII. Gefahrenübergang

Der Auftragnehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme der Anlage

Wird die Anlage vor Abnahme durch höhere Gewalt oder andere objektiv unabwendbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so hat er Anspruch auf Bezahlung der bisher ausgeführten Arbeiten sowie der sonstigen entstandenen Kosten.

Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über. Das gleiche gilt, wenn die Montage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unterbrochen wird und wenn der Auftragnehmer die bis dahin erbrachten Leistungen einvernehmlich in die Obhut des Auftraggebers übergeben hat.

VIII. Zahlungen

Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zur Zahlung fällig.

Abschlagsrechnungen können insbesondere in Höhe des Materials verlangt werden, soweit die Firma AGT Gebäudetechnik GmbH dieses Material an das vereinbarte Bauwerk / Bauvorhaben geliefert hat und richten sich ansonsten nach § 632 a BGB.

IX. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung bleibt die Firma AGT Gebäudetechnik GmbH Eigentümerin der gelieferten Materialien und Gegenstände. Das Eigentum geht erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über.

X. Hinweis zu Bestellungen

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Firma AGT Gebäudetechnik GmbH die für die Leistungen benötigten Materialien und Gegenstände bei Großhändlern bzw. dem Hersteller im Regelfall bestellen muss. Bestell-und Lieferzeiten verlängern die Ausführungsfrist.

Bereits mit der Bestellung beim Großhändler bzw. Hersteller entsteht eine Vergütungspflicht, sodass bei einer Stornierung des Vertrages durch den Kunden dieser dann vorbehaltlich weiterer Ansprüche in jedem Fall die hieraus entstehenden Kosten und Aufwendungen tragen muss.

XI. Haftung

Die Rechte und Pflichten der Vertragspartner bei Mängeln an den erbrachten Leistungen richten sich nach § 13 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, VOB Teil B.

Farbabweichungen geringeren Ausmaßes (z.B. herstellungsbedingt) und Farbabweichungen, die auf die Verwendung oder die Zusammenstellung unterschiedlicher Materialien zurückzuführen sind, gelten als vertragsgemäß.

Bei vorzeitiger Inbetriebnahme bereits installierter wasserführender Anlagen auf Verlangen des Auftraggebers, hat dieser bei Gefahr von Frosteinbrüchen entsprechende Schutzmaßnahmen auszuführen oder den Auftragnehmer zur Leerung der Anlage gegen Zahlung einer entsprechenden Vergütung zu beauftragen. Sind diese Maßnahmen fehlend oder unzureichend und es kommt zu einem Schaden der vorzeitig in Betrieb genommenen Anlage, haftet der Auftragnehmer nicht.

Der Auftraggeber hat in der Auftragserteilung schriftlich auf die Verwendung aggressiver Medien (Luft, Wasser etc.) bei Betrieb der erstellten Anlage hinzuweisen. Unterlässt er dies, so haftet der Auftragnehmer nicht für dadurch entstandene Schäden.

AGB der Firma AGT Gebäudetechnik GmbH,
Stand
Mai 2021.

Menü